Stellvertreterzulage (ST)
Berechnung aus Kalender, Tarifentgelt und gespeicherten VDN-Rückrechnungen. Die 2201-Grundformel ist durch Feedback #46 und mehrere VDN-Fälle bestätigt; historische Sonderfälle bleiben als Prüfhinweis sichtbar.
Berechnungsmodell
Der Satz richtet sich nach der vertretenen Funktion: 7 %, 10 % oder 14 %. Die VDN kann für historische Rückrechnungen einen abweichenden Ist-Satz liefern.
Regelsätze: 7 %, 10 % und 14 %. Historisch wurde in einzelnen VDN auch 20 % beobachtet; dieser Wert bleibt als Sonderfall sichtbar und wird nur übernommen, wenn er tatsächlich in der VDN steht.
Erkannte ST-Blöcke
Die Folge wird über planmäßige Schichten geprüft, nicht über aufeinanderfolgende Kalendertage.
| Von | Bis | ST | Termine | Anspruch |
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Monatliche Berechnung
2201 = Monatslohn 0101 × ST-Satz × anspruchsberechtigte ST-Schichten ÷ planmäßige Sollschichten des Monats. 0340 wird nicht zusätzlich in die Basis eingerechnet.
| Monat | Plan | ST | Anspruch | Tarif 0101 | ST-Satz | 2201 erwartet | VDN 2201 | Differenz | Status |
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Geschätzte Folgekorrekturen
Nur die aus den bisher beobachteten VDN-Mustern ableitbaren Wirkungen. FS-Hätte und weitere Sonderfälle bleiben außen vor.
| Monat | 06B1 | Nacht 25D1 | Sonntag 2601 | Feiertag 2801 | 24./31.12. | Folgewirkung |
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Prüfhinweise
Abweichungen werden nicht automatisch korrigiert.