AbrechnungSETO · Entgelt & VDN
Frank
ST · VERTRETUNGSZULAGE 2201

Stellvertreterzulage (ST)

Berechnung aus Kalender, Tarifentgelt und gespeicherten VDN-Rückrechnungen. Die 2201-Grundformel ist durch Feedback #46 und mehrere VDN-Fälle bestätigt; historische Sonderfälle bleiben als Prüfhinweis sichtbar.

Zu Rückrechnungen
Bestätigte ST-Grundregel Mindestens 3 tatsächlich geleistete ST-Schichten in Folge. Ab der 3. Schicht wird der gesamte ST-Block rückwirkend anspruchsberechtigt. Lohnart: 2201 – Vertretungszulage.

Berechnungsmodell

Der Satz richtet sich nach der vertretenen Funktion: 7 %, 10 % oder 14 %. Die VDN kann für historische Rückrechnungen einen abweichenden Ist-Satz liefern.

Regelsätze: 7 %, 10 % und 14 %. Historisch wurde in einzelnen VDN auch 20 % beobachtet; dieser Wert bleibt als Sonderfall sichtbar und wird nur übernommen, wenn er tatsächlich in der VDN steht.

ST Kalendermarkierte ST-Schichten
Anspruchnach 3er-Regel
2201 erwartetbestätigte Grundformel
2201 VDNgespeicherte Abrechnung
DifferenzErwartet − VDN

Erkannte ST-Blöcke

Die Folge wird über planmäßige Schichten geprüft, nicht über aufeinanderfolgende Kalendertage.

VonBisSTTermineAnspruch

Monatliche Berechnung

2201 = Monatslohn 0101 × ST-Satz × anspruchsberechtigte ST-Schichten ÷ planmäßige Sollschichten des Monats. 0340 wird nicht zusätzlich in die Basis eingerechnet.

MonatPlanSTAnspruchTarif 0101ST-Satz2201 erwartetVDN 2201DifferenzStatus

Geschätzte Folgekorrekturen

Nur die aus den bisher beobachteten VDN-Mustern ableitbaren Wirkungen. FS-Hätte und weitere Sonderfälle bleiben außen vor.

Monat06B1Nacht 25D1Sonntag 2601Feiertag 280124./31.12.Folgewirkung

Prüfhinweise

Abweichungen werden nicht automatisch korrigiert.